Prüfung im Baugesuchsprozess ab 2024
Seit 2018 ist das Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetz (BNPG) in Kraft und schreibt vor, dass für bewilligungspflichtige Bauprojekte aufgezeigt werden muss wie den ausgewiesenen gravitativen Naturgefahren begegnet werden soll. Der Bereich Elementarschadenprävention (ESP) der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) prüft im Auftrag des Bauinspektorats jeweils, ob das mit einem Baugesuch eingereichte Schutzkonzept geeignet ist, um das Objekt vor den im geltenden Kartenwerk ausgewiesenen Gefahren zu schützen.
Gemäss der Verordnung zum BNPG (BNPV) müssen bei diesem Prozess die gravitativen Naturgefahrenprozesse Steinschlag, Erdrutsch, Hochwasser und Überschwemmung berücksichtigt werden. Bislang wurden, aufgrund von technischen und organisatorischen Einschränkungen, lediglich die ersten drei geprüft; die Gefährdung durch Überschwemmung infolge Oberflächenabfluss jedoch noch nicht. Mittlerweile (Stand Herbst 2023) konnten diese Einschränkungen überwunden werden, sodass ab 2024 nun, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, alle vier relevanten gravitativen Naturgefahrenprozesse bei der Baugesuchsprüfung berücksichtigt werden können.