7. November 2023
Schutz vor Überschwemmung infolge Oberflächenabfluss

Prüfung im Baugesuchsprozess ab 2024

Seit 2018 ist das Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetz (BNPG) in Kraft und schreibt vor, dass für bewilligungspflichtige Bauprojekte aufgezeigt werden muss wie den ausgewiesenen gravitativen Naturgefahren begegnet werden soll. Der Bereich Elementarschadenprävention (ESP) der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) prüft im Auftrag des Bauinspektorats jeweils, ob das mit einem Baugesuch eingereichte Schutzkonzept geeignet ist, um das Objekt vor den im geltenden Kartenwerk ausgewiesenen Gefahren zu schützen.

Gemäss der Verordnung zum BNPG (BNPV) müssen bei diesem Prozess die gravitativen Naturgefahrenprozesse Steinschlag, Erdrutsch, Hochwasser und Überschwemmung berücksichtigt werden. Bislang wurden, aufgrund von technischen und organisatorischen Einschränkungen, lediglich die ersten drei geprüft; die Gefährdung durch Überschwemmung infolge Oberflächenabfluss jedoch noch nicht. Mittlerweile (Stand Herbst 2023) konnten diese Einschränkungen überwunden werden, sodass ab 2024 nun, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, alle vier relevanten gravitativen Naturgefahrenprozesse bei der Baugesuchsprüfung berücksichtigt werden können.

Oft kommt das Wasser vom Hang oder von der Strasse und sammelt sich in Geländemulden.

Zwei von drei Gebäuden sind potentiell durch Oberflächenabfluss gefährdet. Oberflächenabfluss ist Wasser aus Niederschlag, welches aufgrund besonderer Bedingungen (z.B. Starkregen, gefrorener oder wassergesättigter Boden, Bodenversiegelung etc.) nicht versickert und/oder die Kapazität von Entwässerungsanlagen (z.B. Strassenentwässerung) übersteigt und daher ausserhalb eines Gewässers oberflächlich abfliesst oder aufstaut.

Die Wegleitung «Schutzmassnahmen gegen Schäden durch gravitative Naturgefahren» wurde dahingehend ergänzt und beinhaltet neu alle relevanten Informationen, um die Gefährdung durch Oberflächenabfluss einzuschätzen und bei einer Baugesuchseingabe den vorgesehenen Schutz korrekt auszuweisen. Die Information zur bestehenden Gefährdung durch Oberflächenabfluss ist der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss zu entnehmen, welche wie die herkömmlichen Naturgefahrenkarten auf geoview.bl.ch aufgeschaltet ist.

Entsprechend den am Standort des Vorhabens ausgewiesenen Gefahren (Oberflächenabfluss, Wasser [Hochwasser], permanente oder spontane Rutschung, Steinschlag) sowie den massgebenden Gefahrenstufen (gelb, blau, rot) sind die Formulare "Oberflächenabfluss", "Hochwasser «gelb»", "Rutschung permanent «gelb»" oder "Objektschutznachweis" zu wählen und auszufüllen.

Bei Fragen und Unklarheiten steht der Bereich Elementarschadenprävention der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung zur Verfügung.

Kontakt

Ralph Mettier
  • Bereichsleiter Elementarschadenprävention