Brand­schutz-Inspektorat

Wir setzen auf vorbeugenden Brandschutz

Die BGV nimmt als Kompetenzzentrum für Prävention im Bereich Brandschutz eine hoheitliche Aufgabe wahr. Sie fördert den vorbeugenden Brandschutz mit Beratungen und Beiträgen.

Dienstleistungen

  • Prüfung und Abnahme von Bau-, Einrichtungs- und Mutationsgesuchen als Fachstelle des Kantons

  • Beratungen und Augenscheine

  • Förderung von freiwilligen Brandschutzmassnahmen mittels Beiträgen

  • Erteilung von Abbrandbewilligungen pyrotechnischer Gegenstände im Innern von Bauten und Anlagen

  • Unterstützung von Sicherheitsbeauftragten im Bereich Brandschutz

  • Ausbildung von Bauplanern auf Stufe QSS 1, Berufsschülern, sowie angehenden Wirten und Feuerwehrkadern

  • Bereitstellen von Hinweisschildern, Broschüren, Merkblättern und Hilfsmitteln zur Brandschutzplanung

Ansprechpersonen

Unsere Brandschutz-Inspektoren betreuen und beantworten im ihnen zugeteilten Gebiet alle brandschutztechnischen Fragen.

Gebietseinteilung Brandschutzinspektorat

Prüfungen und Abnahmen von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen sowie Rauchschutz-Druckanlagen werden im Kanton Basel-Landschaft im Auftragsmandat der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung durch die akkreditierte externe Fachstelle Swiss Safety Center AG durchgeführt.

Die Installation von Blitzschutzanlagen hat durch ausgebildete Fachkräfte zu erfolgen. Für die Anerkennung als Fachperson benötigt es im Kanton Basel-Landschaft ein gültiges Kompetenz-Zertifikat „Fachperson Äusserer Blitzschutz VKF“. 


Informationen und Hilfsmittel

Merkblätter 

Mittels Merkblättern erläutern und beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Brandschutz. Die Merkblätter stützen sich inhaltlich auf die VKF-Brandschutzrichtlinien und behandeln verschiedenste Themen wie Dorffeste, Treppenhäuser, Einstellhallen, das Lagern von gefährlichen Stoffen, Schutzabstände, Räume mit grosser Personenbelegung, Fettbrand, Kerzen, Himmelslaternen oder einfache Alltagstipps. 

Broschüren 

Auf Anfrage stellen wir Ihnen auch gerne Broschüren zu, die wichtige Informationen zum sicheren Einfeuern mit Holz beinhalten.

Planung Brandschutzmassnahmen 

Die Planung von Brandschutzmassnahmen kann entweder durch eine Fachfirma  oder – bei einfachen Objekten – durch den Architekten selbst erfolgen. Für einfache Objekte werden nebst einem Leitfaden, auch Vorlagen für Brandschutzpläne respektive Brandschutzkonzepte, EX-Zonenpläne, Einzelfall-Anerkennungen, Übereinstimmungserklärungen und Dokumentationen zu Brandfallsteuerungen zur Verfügung gestellt. 

Bestellungen

Jede Person ist verpflichtet, Brandschäden zu verhindern respektive zu begrenzen. Diese Sorgfaltspflichten richten sich nach den Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF. Um auf bestimmte Gefahren oder Verhaltensregeln aufmerksam zu machen, stellt das Brandschutz-Inspektorat verschiedene Hinweisschilder und Aufkleber zur Verfügung.