Brandschutz-Inspektorat
Wir setzen auf vorbeugenden Brandschutz
Die BGV nimmt als Kompetenzzentrum für Prävention im Bereich Brandschutz eine hoheitliche Aufgabe wahr. Sie fördert den vorbeugenden Brandschutz mit Beratungen und Beiträgen.
Die BGV nimmt als Kompetenzzentrum für Prävention im Bereich Brandschutz eine hoheitliche Aufgabe wahr. Sie fördert den vorbeugenden Brandschutz mit Beratungen und Beiträgen.
Prüfung und Abnahme von Bau-, Einrichtungs- und Mutationsgesuchen als Fachstelle des Kantons
Beratungen und Augenscheine
Förderung von freiwilligen Brandschutzmassnahmen mittels Beiträgen
Erteilung von Abbrandbewilligungen pyrotechnischer Gegenstände im Innern von Bauten und Anlagen
Unterstützung von Sicherheitsbeauftragten im Bereich Brandschutz
Ausbildung von Bauplanern auf Stufe QSS 1, Berufsschülern, sowie angehenden Wirten und Feuerwehrkadern
Bereitstellen von Hinweisschildern, Broschüren, Merkblättern und Hilfsmitteln zur Brandschutzplanung
Unsere Brandschutz-Inspektoren betreuen und beantworten im ihnen zugeteilten Gebiet alle brandschutztechnischen Fragen.
Kontrollen und Abnahmen von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Feuerwehraufzügen sowie Rauchschutz-Druckanlagen werden im Kanton Basel-Landschaft im Auftragsmandat der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung durch die akkreditierten externen Fachstellen Swiss Safety Center AG und Goetschi Ingenieurbüro AG durchgeführt.
Die Installation von Blitzschutzanlagen hat durch ausgebildete Fachkräfte zu erfolgen. Für die Anerkennung als Fachperson benötigt es im Kanton Basel-Landschaft ein gültiges Kompetenz-Zertifikat „Fachperson Äusserer Blitzschutz VKF“.
Mittels Merkblättern erläutern und beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Brandschutz. Die Merkblätter stützen sich inhaltlich auf die VKF-Brandschutzrichtlinien und behandeln verschiedenste Themen wie Dorffeste, Treppenhäuser, Einstellhallen, das Lagern von gefährlichen Stoffen, Schutzabstände, Räume mit grosser Personenbelegung, Fettbrand, Kerzen, Himmelslaternen oder einfache Alltagstipps.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen auch gerne Broschüren zu, die wichtige Informationen zum sicheren Einfeuern mit Holz beinhalten.
Die Planung von Brandschutzmassnahmen kann entweder durch eine Fachfirma oder – bei einfachen Objekten – durch den Architekten selbst erfolgen. Für einfache Objekte werden nebst einem Leitfaden, auch Vorlagen für Brandschutzpläne respektive Brandschutzkonzepte, EX-Zonenpläne, Einzelfall-Anerkennungen, Übereinstimmungserklärungen und Dokumentationen zu Brandfallsteuerungen zur Verfügung gestellt.
Jede Person ist verpflichtet, Brandschäden zu verhindern respektive zu begrenzen. Diese Sorgfaltspflichten richten sich nach den Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF. Um auf bestimmte Gefahren oder Verhaltensregeln aufmerksam zu machen, stellt das Brandschutz-Inspektorat verschiedene Hinweisschilder und Aufkleber zur Verfügung.