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Tipps zur Schadenbe­kämpfung

112 immer zur Stelle

Im Ernstfall wählen Sie die Notfallnummer 112. Diese Einheitsnummer führt in jedem europäischen Land zu einem Notrufdienst. Rufen Sie mit 112 die Feuerwehr, wenn es bei Ihnen brennt, es eine starke Rauchentwicklung gibt, der Blitz eingeschlagen hat oder eine andere Gefahr im Bereich Brandschutz besteht.  

Was tun bei einem Brand: Alarmieren - Retten - Löschen

  • Alarmieren Sie die Feuerwehr: Telefon 112.
  • Warnen Sie gefährdete Personen.
  • Retten Sie Menschen und Tiere aus dem brennenden Raum.
  • Schliessen Sie Fenster und Türen und verlassen Sie die Brandstelle über die Fluchtwege.
  • Bei verrauchten Treppenhäusern: Bleiben Sie in der Wohnung und warten Sie am Fenster auf die Feuerwehr.
  • Bekämpfen Sie den Brand mit geeigneten Mitteln (Handfeuerlöscher, Löschdecke etc.)
  • Weisen Sie die eintreffende Feuerwehr ein.

Was tun bei einem Wasserschaden

  • Wasserzufuhr abstellen. Stellen Sie die Wasserzufuhr ab, um den Schaden nicht noch grösser werden zu lassen.
  • Stromzufuhr unterbrechen. Schalten Sie den Strom für den betroffenen Bereich aus.
  • BGV-Notfalldienst anrufen: unter +41 61 927 11 11 erreichen Sie unseren Pikettdienst auch am Wochenende.
  • Wasser beseitigen
  • Einrichtung retten
  • Schaden dokumentieren