Freiwillige Präventionsmassnahmen zum Brandschutz
Brandmelde-, und Blitzschutzanlagen erhöhen in erster Linie die Personensicherheit im geschützten Bereich, Sprinkleranlagen können die Schadenhöhe positiv beeinflussen. Werden diese Anlagen freiwillig erstellt, kann die BGV Kostenbeiträge an die Erstellung solcher Anlagen leisten.
Gerne prüfen wir Ihr Beitragsgesuch, welches vor Beginn der Arbeiten bei der BGV einzureichen ist. Dem Beitragsgesuch sind eine Kostenschätzung sowie eine Skizze beizulegen.
Die Anlagen müssen den einschlägigen, gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und durch eine zur Erstellung berechtigten Firma bzw. durch eine zertifizierte Fachperson installiert werden.
Die Auszahlung des Beitrages erfolgt nach der Fertigstellung der Anlage und aufgrund von kontrollierbaren Rechnungsbelegen sowie einer allfälligen Abnahme durch die BGV oder deren Beauftragte.