Tipps für Eigentümer

Kostenbeiträge

Das Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetz, BNPG (Inkraftsetzung 1. Januar 2018) ermöglicht es der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) in Form von Beiträgen finanzielle Unterstützung für freiwillige, wirtschaftlich sinnvolle und verhältnismässige Schutzmassnahmen gegen Schäden durch gravitative Naturgefahren und Brände zu leisten.

Freiwillige bauliche Schutzmassnahmen gegen gravitative Naturgefahren

Beitragsgesuche sind vor Beginn der Umsetzung der Massnahme mittels des untenstehenden Formulars „Beitragsgesuch Elementarschadenprävention“ an die BGV einzureichen. Die Betragsberechtigung und die allfällige Höhe der Beiträge werden anhand des ebenfalls untenstehenden Beitragsreglements der BGV geprüft und festgelegt.

Freiwillige Präventionsmassnahmen zur Verhütung von Wasserschäden

Oft können mit den richtigen Präventionsmassnahmen ärgerliche Wasserschäden verhindert werden. WasserPlus bietet Ihnen die Möglichkeit, eine finanzielle Beteiligung der BGV an Ihren Präventionsmassnahmen zu erhalten. 

Freiwillige Präventionsmassnahmen zum Brandschutz

Brandmelde-, und Blitzschutzanlagen erhöhen in erster Linie die Personensicherheit im geschützten Bereich, Sprinkleranlagen können die Schadenhöhe positiv beeinflussen. Werden diese Anlagen freiwillig erstellt, kann die BGV Kostenbeiträge an die Erstellung solcher Anlagen leisten. 

Gerne prüfen wir Ihr Beitragsgesuch, welches vor Beginn der Arbeiten bei der BGV einzureichen ist. Dem Beitragsgesuch sind eine Kostenschätzung sowie eine Skizze beizulegen.

Die Anlagen müssen den einschlägigen, gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und durch eine zur Erstellung berechtigten Firma bzw. durch eine zertifizierte Fachperson installiert werden. 

Die Auszahlung des Beitrages erfolgt nach der Fertigstellung der Anlage und aufgrund von kontrollierbaren Rechnungsbelegen sowie einer allfälligen Abnahme durch die BGV oder deren Beauftragte.