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Tipp #1

Abschirmungen wie Schutzmauern oder Dämme errichten

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Tipp #2

Undichte Fugen ersetzen, Risse oder Brüche an Aussenwänden und in Bodenplatten verschliessen

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Tipp #3

Rückstauklappe im Entwässerungssystem einbauen

Tipps zur Prävention

Überschwemmung

Nach starken Niederschlägen kann es zu Überschwemmungen kommen. Berg- und Wildbäche können zudem Schlamm, Geröll, Baumstämme, und auch lose Gegenstände wie Gartenmöbel mitreissen. Die Kraft von Wasser und Schwemmgut kann massive Schäden und Zerstörung an Gebäuden anrichten. Durch die richtigen Schutzmassnahmen können Schäden durch Überschwemmungen verhindert werden.

  • Neubauten so planen, dass kein Wasser durch Öffnungen eindringen kann
  • Abschirmungen wie Schutzmauern oder Dämme
  • Bei bestehenden Gebäuden gefährdete Stellen identifizieren
  • Undichte Fugen ersetzen, Risse oder Brüche an Aussenwänden und in Bodenplatten verschliessen
  • Naturgefahrenkarte und die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss prüfen
  • Rückstauklappe im Entwässerungssystem einbauen
  • Keine losen Gegenstände im Garten deponieren

Was tun bei Über-schwem-mung

Im Schadenfall

Im Ernstfall wählen Sie die Notfallnummer 112. Diese Einheitsnummer führt in jedem europäischen Land zu einem Notrufdienst. Rufen Sie mit 118 die Feuerwehr, wenn es zu Überschwemmungen kam.

  • Bei steigendem Wasser Keller, Tiefgarage und Liftschächte meiden
  • Fenster und Türen schliessen – gegebenenfalls mit Sandsäcken abdichten
  • Schachtdeckel verschrauben
  • Wasserempfindliche Gegenstände an einen sicheren Ort bringen und über dem möglichen Höchstwasserstand lagern
  • Lifte ins Obergeschoss fahren und abschalten
  • Elektrische Geräte ausschalten und Sicherung zu den gefährdeten Gebäudeteilen herausdrehen
  • Gegebenenfalls 118 wählen – Name, Ereignis, Ort und Anzahl Personen melden
  • Bei Verlassen des Gebäudes Schlüssel mitnehmen
  • Eintreffende Feuerwehr einweisen

Was tun nach Über-schwem-mung

Die Versicherung

Ist Ihr Eigenheim durch eine Überschwemmung beschädigt worden? Dann gibt es folgendes zu tun.

  • Basellandschaftliche Gebäudeversicherung informieren
  • Werke (Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation) informieren