Wasser­Plus

WasserPlus-Versicherung

Die Versicherungsdeckung umfasst Schäden im Innern des Gebäudes, die entstanden sind durch Wasser und Gase aus Leitungen, Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, unterirdisches Hang-, Grund-, Quell- und Sickerwasser, Rückstau aus der Kanalisation, ausgeflossene Flüssigkeiten aus Heizöltanks, Heizungen, Klima- und Kälteanlagen, Wasser aus Aquarien, Wasserbetten, Zierbrunnen, Bade- und Planschbecken sowie durch Frost.    

Ihre Vorteile

  • maximaler Schutz bei Schäden
  • Beratung zur Umsetzung von präventiven Massnahmen
  • attraktive Prämien für Mehrleistungen
  • kompetente Unterstützung durch Fachpersonen bei der Schadensuche und -behebung

Unsere Leistungen aus WasserPlus

  • Behebung der Wasserschäden in den Zustand wie vor dem Schaden

  • Ortung und Freilegung der beschädigten und Wiedereindecken der reparierten Leitung bis CHF 50'000

  • Trocknung der Gebäudeteile

  • Mietzinsausfall

  • Aufräumungs- und Umlagerungskosten

  • Schadenminderungskosten

  • Kosten für Leitungsreparaturen bis CHF 2'000

  • Suchkosten und Leitungsleckprüfkosten bis CHF 5'000

  • Schäden im Innern des Gebäudes durch ausgelaufenes Wasser aus Schwimmbädern und Whirlpools

  • Beiträge bis zu CHF 3'000 an die Kosten von freiwilligen Präventionsmassnahmen, welche die Wahrscheinlichkeit verringern, dass ein potenziell gedeckter Schaden eintritt

Präventionsbeitrag mit WasserPlus

Das wertvolle Plus: Oft können mit den richtigen Präventionsmassnahmen aufwändige Wasserschäden verhindert werden. WasserPlus bietet Ihnen die Möglichkeit, einen finanziellen Beitrag der BGV an die Kosten Ihrer Präventionsmassnahmen zu erhalten. Welche Massnahmen werden unterstützt? Die BGV beteiligt sich an zweckmässigen, freiwilligen Präventionsmassnahmen, die das Risiko eines durch die WasserPlus-Versicherung gedeckten Schadens minimieren. Dazu gehören zum Beispiel:  

  • Leitungssanierungen mittels Inlining

  • Einbau einer Rückstauklappe im Entwässerungssystem

  • Ersatz von undichten Fugen

Wieviel zahlt die BGV?

  • Der Präventionsbeitrag der BGV beträgt 20% der beitragsberechtigten Kosten, jedoch maximal CHF 1'000 für Wohnhäuser mit maximal 2 Wohnungen

  • CHF 2'000 für Wohnhäuser mit mehr als 2 Wohnungen

  • CHF 3'000 für Büro-, Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschaftsbauten sowie öffentliche Gebäude

  • Die beitragsberechtigten Kosten einer Massnahme müssen mindestens CHF 2'000 (inkl. MWST) betragen.    

Offerte Wasserschadenversicherung

Möchten Sie gerne mehr über die Vorteile unserer Wasserschadenversicherungen erfahren? Wir erstellen Ihnen gerne eine detaillierte, persönliche Offerte. Senden Sie uns dazu einfach Ihre Anfrage über das Online-Formular Offertanfrage Wasserschadenversicherung.

Bedingungen ab 01.01.2023

Bedingungen bis 31.12.2022